FinVermV

Hier bieten wir alle Informationen zur Finanzanlagenvermittlerverordnung, die für Sie als Partner wichtig sind.


FinVermV: Finanzanlagenvermittlungsverordnung

Update 24.10.2019

Der Blick ins Bundesgesetzblatt hat es nun bestätigt: Am 21.10.2019 wurde die Finanzanlagenvermittlungsverordnung veröffentlicht und damit verkündet. Auch das oft diskutierte Taping für alle 34f- und 34h-Vermittler ist in der Verordnung enthalten. In Kraft tritt die neue FinVermV am 01.08.2020.

https://finanzwelt.de/finvermv-tritt-am-01-august-2020-in-kraft/

Inzwischen sind ein paar Details bekannt geworden:

https://www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/grosse-serie-die-wichtigsten-fragen-und-antworten-zur-neuen-finvermv-193176/

 

Update 27.09.2019

Die neue FinVermV wurde verabschiedet! Am 20. September 2019 ging die Neufassung durch den Bundesrat. Zum Glück enthält die finale Verordnung eine Übergangsfrist für § 34 f-Vermittler.

https://www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/finvermv-so-sieht-der-zeitplan-aus-156401/

 

Update 17.12.2018

Gerade hat das Bundeswirtschaftsministerium verraten, wie der Zeitplan für die neue FinVermV aussieht: Am 15. März 2019 soll die Neufassung im Bundesrat beschlossen werden. Kurz darauf ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zu rechnen, sodass die neue FinVermV sehr wahrscheinlich gegen Ende März definitiv in Kraft treten wird.

https://www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/finvermv-ministerium-legt-zeitplan-offen-149339/

 

Update 12.12.2018

Laut Tagesordnung der letzten Plenarsitzung des Bundesrates 2018, die am 14.12.2018 stattfindet, wird die FinVermV nicht behandelt. Eine Einführung ist somit immer noch nicht abzusehen.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/973/to-node.html 

 

Update 30.11.2018

Inzwischen wurden die Stellungnahmen der Verbände verfasst und übergeben. Leider kann immer noch nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob die FinVermV bei der nächsten Plenarsitzung des Bundesrates auf die Tagesordnung kommt. Es wäre nicht verwunderlich, wenn dieser Punkt auf das nächste Jahr verschoben wird.

 

Update 12.03.2018

Mit MiFID II wurde die Telefonaufzeichnung für Beratungsgespräche eingeführt. Da MiFID II aber nach wie vor erst für Unternehmen mit KWG 32-Lizenz gilt, also der Bereich § 34f GewO noch ausgenommen ist, weiß man bis zum heutigen Tag nicht abschließend, ob die Telefonaufzeichnungspflicht auch für Makler kommen wird.

Nun gibt es aber Maklerbüros, die im Zuge der Umstellung auf VoiP vor der Entscheidung stehen, ob und welche neue Telefonanlage beschafft werden soll. Zusammen mit unserem IT-Kooperationspartner FondsKonzept haben wir daher eine Lösung entwickelt, die unabhängig von der eingesetzten Telefonanlage funktioniert.

Durch Nutzung der Telefoniemöglichkeiten über den Anbieter sipgate können Tele­fon­ge­spräche jederzeit aufgezeichnet und automatisch in Quixx Office abgelegt werden. Dazu benötigen Sie lediglich einen Zugang zu sipgate team, den Sie bereits ab Euro 16,76 zzgl. MwSt. bei sipgate erhalten. Je nach Anzahl Mitarbeiter variiert der Preis. Ihre bisherige Rufnummer können Sie natürlich behalten.

Alle Infos dazu finden Sie hier:
www.sipgateteam.de/preise/bis-zu-10-mitarbeiter

Sobald der Zugang eingerichtet ist, können Sie diesen in Quixx Office einbinden. Eine Anleitung dazu erhalten Sie bei unserem Support. 

Fazit: Bei der Wahl einer neuen Telefonanlage müssen Sie in Bezug auf Telefonaufzeichnung nichts beachten, wenn Sie mit sipgate zusammenarbeiten. 

 

03.01.2018

Im Moment herrscht ein bisschen Ratlosigkeit, weil die Neuauflage der längst erwarteten FinVermV noch nicht veröffentlicht wurde. Wohlgemerkt ist MiFID II am 03.01.2018 gestartet - allerdings nur für Finanzinstitute, die unter Bafin-Aufsicht stehen. Für Berater mit Erlaubnis nach § 34f GewO soll die Richtlinie ebenfalls gelten. Die Frage ist nur, ab wann genau.

Der Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. (kurz Votum) hat dazu eine Stellungnahme zur rechtlichen Situation abgegeben.

Stellungnahme von Votum

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