Hier bieten wir alle Informationen zur Versicherungsvermittlerverordnung, die für Sie als Partner wichtig sind.
06.08.2019
Seit dem 23. Februar 2018 gelten für Versicherungsvermittler und -berater neue gesetzliche Regelungen, die sich aus der Umsetzung der IDD (EU-Versicherungs-vertriebsrichtlinie) ergeben. Auch mit Blick aus Beschwerdemanagement müssen die Vermittler neue Regeln beachten. Die „Behandlung von Beschwerden“ ist in § 17 VersVermV geregelt. Alle Beschwerden von Kunden über Vermittler müssen in geeigneter Form gesammelt und beantwortet werden.
Beschwerdemanagement für DGFRP-Kunden:
https://www.ruhestandplanen.de/beschwerdemanagement.html
VersVermV § 17:
https://www.buzer.de/17_VersVermV_Versicherungsvermittlungsverordnung.htm
Wenn Sie am Webinar teilnehmen, erhalten Sie im Anschluss automatisch eine IDD-Weiterbildungsbestätigung über 1 Stunde!
https://webinaris.co/customer/showtime/3081_beschwerdemanagement/60390/3081.html?mode=N
Update 21.12.2018
Lange wurde spekuliert, nun haben wir Gewissheit: Die VersVermV wurde am 19.12.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat somit am 20.12.2018 in Kraft! Alle ca. 200.000 in Deutschland registrierten Versicherungsvermittler müssen, nebst anderen Dingen, ihre Erstinformation überprüfen und ggfls. auf den neuesten Stand bringen.
Lesen Sie im nachfolgenden Dokument, was alles zu tun ist.
FONDS professionell:
DAS INVESTMENT:
Update 14.12.2018
Ende November 2018 war es endlich soweit: Die neue VersVermV hat auch die letzte Hürde - den Deutschen Bundesrat - gemeistert. Wichtige Änderungen wurden nicht beschlossen, d.h. dass die Neufassung der Verordnung nach den bisher bekannten Regeln (bzw. Neuregeln) kommen wird. Wohlgemerkt ist die VersVermV damit immer noch nicht in Kraft! Sobald die VersVermV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, tritt sie am Folgetag in Kraft. Das wird unserer Meinung nach jedoch nicht vor dem 1. Januar 2019 passieren.
Mit der Neufassung kommen ein paar Änderungen auf Versicherungsmakler zu, die wir in Kürze detailliert vorstellen werden.
19.02.2018
Verschiebung oder keine Verschiebung? Diese Frage wird seit einigen Wochen hieß diskutiert. Daher möchten wir hier Klarheit schaffen.
FONDSprofessionell trifft es mit diesem Satz ganz gut: "Europa verschiebt den Start der Versicherungsvertriebsrichtlinie. Die deutsche Versicherungswirtschaft muss sich aber weiterhin auf die Umsetzung am 23. Februar vorbereiten, denn deutsche und europäische Gesetzgeber haben unterschiedliche Zeitpläne."
Sprich: Die EU-Versicherungsvermittlungsverordnung IDD wird auf europäischer Ebene tatsächlich verschoben, nur hat das keine Auswirkung auf die Einführung in Deutschland. Das bedeutet, dass das deutsche IDD-Umsetzungsgesetz in Deutschland am 23. Februar 2018 in Kraft tritt. Und das, obwohl die neue Versicherungsvermittlungsverordnung (an die sich Versicherungsmakler halten müssen) noch gar nicht vorliegt.
Späterer IDD-Start lässt deutsche Versicherungsbranche kalt
Artikel in FONDSprofessionell
Checkliste: Was ist zu tun?
Artikel in DASINVESTMENT
Hinweis: Da die neue VersVermV noch nicht vorliegt, wurden die neuen Anforderungen so in FINALIFE eingebaut, wie wir vermuten, dass sie rechtlich einwandfrei sind. Dazu wurden verschiedene Quellen konsultiert. Das bedeutet, dass Versicherungsmakler bei der Beratung/Vermittlung von Versicherungsanlageprodukte davon ausgehen können, dass sie IDD-konform handeln.