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Eine Übersicht der Homepage-Pakete und Preise finden Sie hier.


Lizenzbedingungen

Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils ein Jahr und wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, außer es wird mit Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich zur Hauptfälligkeit gekündigt. Zahlungen sind ausschließlich monatlich und per Lastschrifteinzug möglich. Es handelt sich um Jahreslizenzverträge. Bei Zahlungsverzug wird sofort die gesamte Jahreslizenzgebühr fällig.

Gewährleistung/Haftung: Die DGfRP mbH ist ein Dienstleistungsunternehmen für unabhängige Finanzdienstleistungsfirmen. Die DGfRP mbH erbringt selbst keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen wie z. B. Anlage- und Abschlussvermittlung oder Anlageberatung, sondern unterstützt den Lizenznehmer mit der Überlassung der Softwarelizenz lediglich mit technikbasierten Dienstleistungen und Produkten bei seiner eigenen Finanzdienstleistungstätigkeit. Die von DGfRP mbH zur Verfügung gestellte Software bietet keine Gewähr für eine rechtsfehlerfreie Finanzdienstleistungstätigkeit des Lizenznehmers und entbindet den Lizenznehmer insbesondere nicht von dessen Pflicht, seine Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen und nach der von einem ordentlichen Kaufmann zu erwartenden Sorgfalt auszuüben.

Bildrechte: Die Rechte an den von der DGfRP mbH verwendeten Bildern werden von der DGfRP mbH gekauft. Für Bilder, die vom Lizenznehmer selbst eingestellt werden, muss der Lizenznehmner selbst die erforderlichen Rechte kaufen.

Autorenrechte, Textrechte: Die Autorenrechte von Texten, die von der DGfRP mbH erstellt wurden, liegen bei der DGfRP mbH.

Beendigung des Vertrages: Die DGfRP mbH hat das Recht, dem Lizenznehmer die Lizenz sofort zu entziehen.

Schadensersatzansprüche kann der Lizenznehmer vorbehaltlich anders lautender zwingender gesetzlicher Regelungen nur geltend machen, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung der DGfRP mbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet DGfRP mbH auch bei Fahrlässigkeit. Sollten sich Kunden des Lizenznehmers wegen Ansprüchen, die der Lizenznehmer, dessen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen wegen der schuldhaften Nichterfüllung bzw. Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten zu vertreten haben, unmittelbar an DGfRP mbH wenden, verpflichtet sich der Lizenznehmer, DGfRP mbH auf erste Anforderung von allen Schäden und Aufwendungen einschließlich der Kosten einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsverfolgung bzw. Verteidigung freizustellen und dies dem jeweiligen Kunden mitzuteilen.

Alle Daten wurden sorgfältig recherchiert. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet DGfRP mbH nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Lizenznehmers nicht vermeidbar gewesen wäre. Darüber hinaus übernimmt DGfRP mbH für die Freiheit von Irrtümern und Auslassungen keine Haftung. Steuerliche Vorschriften, Konditionen und Marktentwicklungen ändern sich laufend. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft. Verbindliche Produktaussagen sind ausschließlich den offiziellen Unterlagen der jeweiligen Gesellschaften zu entnehmen. Gerichtsstand ist Sitz der DGfRP mbH (zur Zeit Altötting).